Die aufbietende Stelle orientiert die Schutzdienst-Pflichten im Vorjahr, spätestens aber 3 Monate vor Dienstanlass über geplante Zivilschutz-Kurse. Aufgebote zu Ausbildungsanlässen werden den Schutzdienstpflichtigen spätestens sechs Wochen vor Dienstbeginn zugestellt.
Schutzdienstpflichtige könne vom Bund, Kanton oder ihrer Zivilschutz-Organisation zu folgen Ausbildungsanlässen aufgeboten werden:
Grundausbildung
Zusatzausbildung, Kaderausbildung
Wiederholungskurse (WK, KVK, Rapporte)
Weiterbildungskurse
Schutzdienstpflichtige können vom Bund, Kanton oder ihrer Zivilschutz-Organisation zu folgende Einsätzen aufgeboten werden:
Einsatz zu Gunsten der Gemeinschaft
Einsatz bei Katastrophen oder Notlagen
Instandstellungseinsätze nach Katastrophen oder Notlagen
Aufgebote zu Einsätzen bei Katastrophen oder Notlagen können jederzeit alarmmässig erfolgen.
Bei einem Aufgebot haben die Schutzdienstpflichtigen gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat die aufbietende Stelle unverzüglich zu orientieren und ihr das Dienstbüchlein und ein ärztliches Zeugnis in verschlossenem Umschlag zuzustellen.
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