Der Zivilschutz steht grundsätzlich der breiten Bevölkerung offen. Gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG, Artikel 15) können folgende Personen freiwillig Schutzdienst leisten:
Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Baselland bietet eine Reihe von Merkblättern und Downloads zu allen Themen rund um den Zivilschutz an.
Formulare, Downloads, Merkblätter
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