Alle Schutzdienst-Eingeteilten durchlaufen nach der Rekrutierung von 1-3 Tagen eine Grundausbildung von 2-3 Wochen in einem kantonalen Ausbildungs-Zentrum. (Ausnahme: Neurekrutierte die älter als 26 Jahre sind absolvieren eine einfache Ausbildung in einem normalen WK in ihrer Kompanie). Anschliessend leisten Sie jährlich Wiederholungskurse in ihrer Zivilschutz-Kompanie. Geeignete Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) können sich in Zusatz- und Kaderkursen weiterbilden. Daneben sind zusätzlich Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft oder auch Katastrophen-, Nothilfe- & Instandstellungs-Einsätze möglich. Die gesetzliche jährliche Höchstgrenze für alle Dienstleistungen - ausgenommen Dienstleistungen bei Katastrophen, Nothilfe & Instandstellungs-Einsätzen - beträgt max. 40 Diensttage pro Jahr.
Wiederholungskurse sind Ausbildungskurse. Um jederzeit für den Ernstfall vorbereitet zu sein, sind regelmässige Trainings nötig. Deshalb führt der Zivilschutz jährlich Wiederholungskurse durch. Sie dienen in erster Linie der Überprüfung, Erhaltung und Verbesserung der Einsatz-bereitschaft der Zivilschutzformationen. Zudem ermöglichen sie dem Kader, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln. Wiederholungskurse lassen sich auch für Übungen im Verbund mit den anderen Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes nutzen.
Programm:
Neben dem eigentlichen Wiederholungskurs (WK), in dem der Ernstfall trainiert wird, gelten weitere Dienstleistungen als Wiederholungskurse:
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft sind eine Dienstleistung des Zivilschutzes zu Gunsten der Öffentlichkeit. Sie kommen z.B. bei kulturellen oder sportlichen Anlässen oder bei Massnahmen zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur zum Tragen. Sie dienen auch der praktischen Ausbildung von Kader und Mannschaften des Zivilschutzes.
Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft können nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt und durchgeführtwerden. Einzelheiten dazu finden sich in der Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zu Gunsten der Gemeinschaft (SR 520.14, VEZG) und in den kantonalen Weisung Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft des AMB BL.
Katastrophen (natur- oder zivilisationsbedingte Schadenereignis bzw. schwerer Unglücksfall) und Notlagen (z.B. Pandemien, extreme Trockenheit, intensive Migration etc.) sind Situationen, welche die personellen und materiellen Mittel der betroffenen Gemeinschaft überfordert. Der Zivilschutz unterstützt mit ihrem Einsatz die Partnerorganisationen personell, logistisch und organisatorisch bei der Bewältigung des Ereignisses. .
Nach Katastrophen unterstützt der Zivilschutz die Behörden, technischen Werke und Eigentümer bei der raschen Beseitigung der Schäden. Dabei geht es primär um provisorische Instandstellung lebenswichtiger Einrichtungen und Verkehrswege sowie Sicherungsmassnahmen und Aufräumarbeiten.
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