Die Aufgaben des GFS in Katastrophen und Notlagen ist vielfältig. Er stellt die Alarmierung und Information der Bevölkerung sicher und sorgt für Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Gemeinde. Weitere Aufgaben des GFS sind:
Als Katastrophe gilt ein Ereignis (natur- oder zivilisationsbedingtes Schadenereignis bzw. schwerer Unglücksfall), welches so viele Schäden und Ausfälle verursacht, dass die personellen und materiellen Mittel der betroffenen Gemeinschaft überfordert sind.
Als Notlage gilt eine Situation, die sich aus einer gesellschaftlichen Entwicklung oder einem technisch bedingten Ereignis ergeben kann und im Rahmen ordentlicher Abläufe nicht zu bewältigen ist, weil sie die betroffene Gemeinschaft in ihren personellen und materiellen Mitteln überfordert.
Als schwere Mangellage gilt ein Mengenproblem an lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen, das über eine bestimmte Zeit hinaus landesweit eine normale Versorgung nicht mehr zulässt.
Besondere Lagen sind Situationen, in denen nicht mehr alle Staatsaufgaben mit den ordentlichen Verwaltungsabläufen und Mitteln bewältigt werden können und die rasche Konzentration der Mittel und Straffung der Verfahren notwendig machen.
Ausserordentliche Lagen sind Situationen, die zusätzlich für einen bedeutenden Teil der Bevölkerung eines Gebietes bedrohlich sind und den normalen Lebensgang massiv stören oder verunmöglichen.
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