Die Störfallverordnung regelt seit 1991 den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen. Betriebe, welche mit Chemikalien über einer bestimmten Menge arbeiten, unterstehen dieser Verordnung und sind gesetzlich verpflichtet, Einsatzpläne zu erstellen und zu pflegen. Sie werden vom Feuerwehr- und Sicherheitsinspektorat des Kantons BL laufend kontrolliert.
Um die Sicherheit in der Gemeinde Pratteln zu garantieren, hat der Gemeinderat zusätzlich beschlossen, dass auch bestimmte Betriebe, welche nicht der Störfallverordnung unterstehen, Einsatzpläne erstellen müssen. Dies betrifft folgende Objekte:
a) Gebäude mit Brandmeldeanlagen und /oder Sprinkleranlagen
b) Tiefgaragen mit mehr als 10 Einstellplätze
c) Aussenhöfe und abgelegene Objekte mit dem entsprechenden Leitungsbau
d) Öffentliche Bauten der Einwohnergemeinde Pratteln mit grosser Personenzahl.
Einsatzpläne enthalten Angaben über Ansprechpersonen, Anfahrt der Feuerwehr, Hydrantenstandorte, Grundrisse der einzelnen Geschosse mit Fluchtwegen und wichtigen Hausinstallationen. Einsatzpläne ermöglichen, dass die Feuerwehrangehörigen ihre Einsätze effizient abwickeln können.
Bei massgebenden Veränderungen ist der Eigentümer verpflichtet, die Einsatzpläne anzupassen und dieses der Abteilung Dienste/Sicherheit zu melden: sicherheit@pratteln.bl.ch
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Einsatzpläne zu erstellen:
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