Der Gemeinde Pratteln hat die Aufgabe, zusammen mit anderen Partnern neu erstellte Gebäude mit Brandschutzauflagen abzunehmen und die Brandschutz-Vorrichtungen periodisch zu kontrollieren. Bei den periodischen Kontrollen wird die Einhaltung der Auflagen geprüft. Insbesondere, ob
a) brennbares Material in einem genügenden Abstand von wärmetechnischen Anlagen gelagert ist;
b) Asche, Rauchzeugabfälle und Putzlappen vorschriftsgemäss aufbewahrt werden;
c) die Treppenhäuser und alle sonstigen Fluchtwege frei zugänglich sind;
d) die vorgeschriebenen Löscheinrichtungen und Löschgeräte einsatzbereit sind;
e) Treibstoffe oder andere feuergefährliche Stoffe vorschriftsgemäss gelagert sind;
f) Fahrzeuge, Geräte oder Maschinen mit Verbrennungsmotoren den Vorschriften entsprechend ein- oder aufgestellt sind;
g) andere offensichtliche brandschutztechnische Mängel bestehen.
Die Preise für die Gebäudeabnahmen und die periodischen Kontrollen entnehmen Sie der Rubrik verrechenbaren Einsatzkosten oder der Gebührenverordnung der Gemeinde Pratteln.
Die Gebäudeversicherung BL bietet zahlreiche Merbkältter und Checklisten zum Thema Brandschutz an.
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